Beratung und Unterstützung bei der Organisation von Schuleigenen Programmen Schulen, die Schuleigene Programme für G+P umsetzen, haben Anrecht auf Mitfinanzierung. Der Maxialbetrag je Schule wird jährlich festgelegt und beträgt Fr. 2000.-- pro 5 Klassen. Die Fachstelle unterstützt die Schulen bei der Planung, Durchführung und Auswertung der Schuleigenen Programmen. Zur Gesuchstellung dient das Factsheet "Beitragsgesuch für G+P an Sek II Schulen". Das Gesuch ist der Fachstelle grundsätzlich auf Semesterbeginn und spätestens drei Monate vor der geplanten Druchführung einzureichen. Das Schuleigene Programm G+P wird nach den Kriterien Stärkung sozialer Ressourcen/Lebenskompetenzen/Life Skills, Nachhaltigkeit/Verankerung, Erfahrung früherer Projekte, Partizipation, Empowerment und Chancengleichheit beurteilt und bei Bedarf mit der Fachstelle präzisiert. Beratung von Lehrpersonen und Schulleitung Berufs- und Mittelschulen können sich für Beratungen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention an die Fachstelle gesundheit schwyz wenden. Beraten werden Schulleitungen, Lehrpersonen und weitere Fachpersonen wie z.B. Schulsozialarbeitende.Inhalte der Beratung können sein: Planung schuleigener Programme, Planung schulinterner Gesundheitsförderung und Prävention, Standortbestimmung zu Gesundheitsförderung und Prävention an der Schule, Planung von Schwerpunkten, fachliche Beratung für Lehrpersonen.